Tankstilllegungen

LKW

Nichtgenutzte Tankanlagen müssen durch einen Fachbetrieb nach § 19 I WHG stillgelegt oder/ und ausgebaut werden.

 

Dies führen wir gerne für Sie als TÜV überwachter Fachbetrieb nach § 19 I WHG (Wasserhaushaltsgesetz) durch.

 

Folgende Leistungen umfasst die Stilllegung:

  • Öffnen der Tankanlage
  • Anlage reinigen und entgasen
  • Schlammrückstände entsorgen
  • Eventueller Ausbau von Innenhüllen
  • Fachgerechte Entsorgung der Schlammrückstände und ausgebauter Innenhüllen
  • Terminabsprache mit TÜV oder DEKRA