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        (normaler Telefontarif 
        ihres Anbieters)

Nichtgenutzte Tankanlagen müssen durch einen Fachbetrieb nach § 19 I WHG stillgelegt oder/ und ausgebaut werden.
Dies führen wir gerne für Sie als TÜV überwachter Fachbetrieb nach § 19 I WHG (Wasserhaushaltsgesetz) durch.
Folgende Leistungen umfasst die Stilllegung: