0 74 74 - 88 68
(normaler Telefontarif
ihres Anbieters)
Nichtgenutzte Tankanlagen müssen durch einen Fachbetrieb nach § 19 I WHG stillgelegt oder/ und ausgebaut werden.
Dies führen wir gerne für Sie als TÜV überwachter Fachbetrieb nach § 19 I WHG (Wasserhaushaltsgesetz) durch.
Folgende Leistungen umfasst die Stilllegung: